Das Grand Casino Baden hat sich zum Ziel gesetzt, seine Gäste in einer angenehmen Atmosphäre zu verwöhnen und ihnen ein vergnügliches Spielen zu gewährleisten. Das Spielen im Grand Casino Baden soll ein erfreulicher Teil der Freizeitgestaltung und ein Beitrag zur Erholung sein.
Daher ist es wichtig, über sein Glücksspiel nachzudenken und sich mit dem Wissen und den Werkzeugen auszustatten, um die Kontrolle über sein Spielverhalten zu übernehmen und sicherer zu spielen.
Nachfolgend finden Sie unsere Hilfsmittel und Tipps für ein verantwortungsvolles Spielen, sowie die Kontaktdetails von Beratungsstellen, falls Sie mit jemandem über Ihr eigenes oder das Spielverhalten einer anderen Person sprechen möchten.
Tipps fürs Spielen mit Geld
- Setzen Sie sich ehrliche und sinnvolle Einzahlungs- und Verlustlimiten. Legen Sie vor dem Spielbeginn fest, wie viel Geld Sie maximal ins Spielen investieren möchten. Dieser Betrag sollte in einer angemessenen Relation zum Einkommen und Ihren Fixkosten stehen und sollte nur Geld sein, welches Sie nicht für das tägliche Leben, wie z.B. Essensausgaben usw. brauchen.
- Setzen Sie sich zeitliche Limiten und legen Sie regelmässige Pausen ein.
- Spielen Sie nur, wenn es Ihnen gut geht. Glücksspiele lenken Sie vielleicht kurzfristig ab, lösen jedoch keine Probleme. Sie riskieren vielmehr, dass das Glücksspiel selbst zum Problem wird.
- Gehen Sie keine höheren Risiken ein, um frühere Verluste auszugleichen. Dadurch wird der Verlust nur noch grösser.
- Vermeiden Sie Alkohol, solange Sie spielen. Alkohol steigert die Risikobereitschaft und trübt das Urteilsvermögen.
- Das Glücksspiel ist abhängig vom Zufall und nicht von Geschicklichkeit. Glauben Sie daher nicht, dass Sie das Spielsystem überlisten können.
Was ist Spielsucht?
Von Glücksspielsucht spricht man, wenn das Glücksspielverhalten von den Betroffenen selbst nicht mehr kontrolliert werden kann. Das Spielen wird zum alles beherrschenden Drang, zum Lebensmittelpunkt. Die Gedanken kreisen unablässig um das Glücksspiel: Die nächste Spielgelegenheit, der nächste mögliche (grosse) Gewinn, das Beschaffen von Geld für das weitere Spiel, das Vertuschen der erlittenen Verluste etc. stehen im Vordergrund.
Glücksspielsucht entsteht nicht über Nacht, sondern das Suchtverhalten entwickelt sich prozesshaft, ähnlich der Entwicklung bei psychoaktiven Substanzen (Alkohol, Tabak, illegale Drogen). Dieser Prozess umfasst typischerweise folgende Phasen:
1. DIE ABENTEUER- ODER GEWINNPHASE
In dieser Phase gewinnen Spielende oft grössere Beträge. Diese Erfahrung kann zur Illusion verleiten, dass der Gewinn nicht aus purem Glück, sondern unter Einfluss des eigenen Handelns entsteht. Unweigerlich auftretende Verluste werden als Resultat erklärbarer, äusserlicher Ursachen angesehen und meist beschönigt. Bedenklich wird es dann, wenn Spielende kontinuierlich viel Geld ausgeben oder gar Darlehen aufnehmen, um weiterspielen zu können. Alle Darlehen haben nur einen Zweck: wieder spielen zu können.
2. DIE VERLUSTPHASE
In einem nächsten Schritt kann es dazu kommen, dass die Spielenden ausschliesslich geliehenes Geld einsetzen. Diese Darlehen werden so weit wie möglich verheimlicht. Allgemein beginnt in diesem Abschnitt die schleichende Distanzierung gegenüber der Familie und dem Freundeskreis. Der Weg in die Isolierung ist vorprogrammiert. Die Spielenden sind aber nach wie vor davon überzeugt, ihre Schuldensituation wieder in den Griff zu bekommen. «Sobald ich keine Schulden mehr habe, höre ich mit Spielen auf» ist eine typische Aussage zu diesem Zeitpunkt.
3. DIE VERZWEIFLUNGSPHASE
Letztendlich wird das Spielen zur Ganztagesbeschäftigung und zum alles beherrschenden Lebensinhalt. Der Verlust von Beziehungen, der Arbeit und der Anerkennung ist die Folge. Die Grenze vom problematischen zum süchtigen Spielen verläuft also fliessend. Obwohl nicht jede Phase zwangsläufig in das nächste Stadium übergehen muss.
Woran erkennt man problematisches Spielverhalten?
Das frühzeitige Wahrnehmen von Signalen z. B. durch Bezugspersonen von Betroffenen (Familienangehörige, Kollegen und Kolleginnen, Vorgesetzte) bietet die Chance, entsprechend rechtzeitig Unterstützung und Hilfe zu holen. Folgendes sind typische Früherkennungsmerkmale:
Die betroffene Person...
- spielt häufiger und mit höheren Einsätzen als in der Vergangenheit
- spielt, um vorangegangene Verluste wieder auszugleichen
- leiht sich Geld von Angehörigen oder Freunden, um spielen zu können
- verliert zusehends die Kontrolle über das Glücksspiel (kann gesetzte Einsatzlimite nicht einhalten, spielt immer häufiger und länger)
- spielt weiter trotz Problemen mit Familie, Freunden oder am Arbeitsplatz
Die verschiedenen Präventionsmassnahmen
Das Grand Casino Baden hat sich zum Ziel gesetzt, ein vergnügliches, abwechslungsreiches und sorgloses Spielen zu ermöglichen und die Umsetzung des Sozialkonzeptes ist eine wichtige Aufgabe dabei.
Unser Sozialkonzept basiert auf den gesetzlichen Vorschriften und unserer Sorgfaltspflicht. Es trägt dazu bei, Sie als Spieler vor den möglichen negativen Konsequenzen des Glücksspiels zu schützen. Wir suchen dabei immer nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen Freiheit und Verantwortung. Unsere Mitarbeitenden werden sensibilisiert und fortlaufend geschult, um die ersten Anzeichen von problematischem Spielverhalten zu erkennen.
FRÜHERKENNUNG
Um sicherzustellen, dass Sie sich mit Ihrem Spielverhalten nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen, haben wir gemeinsam mit der Fachstelle "careplay" und der "Hochschule Luzern" Kriterien erarbeitet, die uns helfen, potenziell gefährdete Spielerinnen und Spieler zu erkennen.
Erfüllen Sie anhand von Ihrem Spielverhalten eines oder mehrere dieser Kriterien, erlauben wir uns, Sie zu kontaktieren und eine entsprechende Abklärung einzuleiten.
BONITÄTSPRÜFUNGEN
Basierend auf dem Bundesgesetz über Geldspiele (Art. 80 BGS), sind wir als Casino verpflichtet, zweifelsfrei plausibilisieren zu können, dass aufgrund von Ihrem Spielverhalten und finanziellen und persönlichen Situation, kein Sperrgrund besteht. Zu diesem Zweck führen wir kontinuierlich Kontrollen durch.
Im Rahmen dieser Abklärungen ist es möglich, dass wir folgende Informationen und Nachweise von Ihnen einfordern müssen:
- Fragebogen zu Ihrer finanziellen und persönlichen Situation
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Betreibungsregisterauszug
- Kontoauszüge
- Steuerunterlagen
Mit den eingereichten Unterlagen und Informationen prüfen wir unter anderem, ob Ihr Spielverhalten im Verhältnis zu Ihrem Einkommen und Vermögen stehen. Falls wir Bedenken haben, ob dies der Fall ist, ergreifen wir entsprechende Massnahmen.
Uns ist bewusst, dass diese Abklärungen einen Eingriff in Ihre Privatsphäre darstellen. Nebst den gesetzlichen Vorgaben liegt uns das Wohl unserer Gäste aber sehr am Herzen und es ist uns wichtig, Sie und Ihre Angehörige vor allfällig negativen Auswirkungen des Glücksspiels zu schützen.
Ihre Daten sind bei uns sicher aufgehoben. Sämtliche Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Angehörige
Sie machen sich Sorgen über das Spielverhalten einer anderen Person? Schauen Sie nicht weg! Als Familienmitglied, Arbeitskolleg-/in, Partner/-in oder Freund/-in können Sie etwas unternehmen, um der betroffenen Person zu helfen.
Sie können das Casino jederzeit telefonisch oder schriftlich kontaktieren und auf den Verhaltenswechsel einer Person oder auf die Veränderung der finanziellen Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel aufmerksam machen. Gerne besprechen wir die Situation mit Ihnen und suchen gemeinsam eine Lösung. Wir empfehlen, das Casino zu kontaktieren, wo am häufigsten gespielt wird.
Alternativ können Sie sich unter dem Punkt "Beratungsstellen" über die verschiedenen Anlaufstellen informieren, die Sie mit Ihrem Anliegen unterstützen können.
Kontakte und Beratungsstellen
Wenn Sie sich über Ihr eigenes Glücksspiel – oder das einer anderen Person – Sorgen machen, stehen Ihnen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Anbei finden Sie Quellen für Hilfe und Unterstützung, einschliesslich Beratungsstellen, Websites, Online-Chats und Hotlines. Es wird Ihnen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung angeboten. Das kann Unterstützung sein, um mit jemandem über Ihr Glücksspiel zu sprechen, Unterstützung, um die Kontrolle zu behalten, oder Unterstützung, um mit dem Glücksspiel ganz aufzuhören.
Manchmal kann es sich schwierig anfühlen, um Hilfe zu bitten. Wir möchten daher auf die kostenlose, vertrauliche und vorurteilsfreie Beratung der nachfolgenden Stellen hinweisen.
Wir arbeiten mit der Beratungsstelle "ags" in Brugg zusammen. Diese steht Ihnen – wie auch "careplay" und "Die Dargebotene Hand" – für Fragen gerne zur Verfügung.
Grand Casino Baden - Sozialkonzept landbasiertes Casino
Telefon: +41 (0)56 204 07 07
E-Mail: sok-fachstelle@grandcasinobaden.ch
Grand Casino Baden - Sozialkonzept Online-Casino jackpots.ch
E-Mail: support@jackpots.ch
Suchtberatung ags, Bezirk Brugg
Königsfelderstrasse 1
W10, Eingang A, 6. Stock
CH-5210 Windisch
Telefon: +41 (0)56 441 99 33
Website: www.suchtberatung-ags.ch
E-Mail: brugg@suchtberatung-ags.ch
Beratungszentrum Bezirk Baden
Gruppenangebot für Glücksspieler und Glücksspielerinnen
Telefon: +41 (0)56 200 55 77
Webseite: www.beratungszentrum-baden.ch
E-Mail: info@beratungszentrum-baden.ch
Suchtprävention Aargau
Rain 41
CH-5000 Aarau
Telefon: +41 (0)62 832 40 90
Website: https://suchtpraevention-aargau.ch/gluecksspiel/
E-Mail: info@suchtpraevention-aargau.ch
Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte
Geleitete Gruppe in Zürich
Pfingstweidstr. 10
CH-8005 Zürich
Telefon: +41 (0)44 202 30 00
Website: www.spielsucht-radix.ch
E-Mail: spielsucht-praevention@radix.ch oder spielsucht-behandlung@radix.ch
Kompetenzzentrum für Spielsuchtprävention
Webseite: www.careplay.ch
E-Mail: info@careplay.ch
Budgetberatung kostenlos
Budget- und Sozialberatung
Vodere Vorstadt 16
CH-5000 Aarau
Telefon: +41 (0)62 822 84 34
Website: www.budgetberatung-aargau.ch
E-Mail: info@budgetberatung-aargau.ch
Schuldenberatung Aargau-Solothurn
Effingerweg 12
Postfach 27535000 Aarau
Telefon: +41 (0)62 822 82 11 (Mo bis Fr: 8:30 bis 12:30 Uhr)
Fax: +41 (0)62 822 82 20
Website: www.schulden-ag-so.ch
E-Mail: ag-so@schulden.ch
Suchtberatung Bezirk Dietikon
Beratungsgespräche
Züricherstrasse 126
CH-8953 Dietikon
Telefon: +41 (0)44 741 56 56
Website: www.sucht-beratung.ch
E-Mail: suchtberatung@sd-l.ch
Online Beratungsstellen:
Careplay (www.careplay.ch)
(Kompetenzzentrum für Spielsuchtprävention)
Safezone (www.safezone.ch) (Online-Beratung zu Suchtfragen)
RADIX (www.radix.ch) (Zentrum für Spielsucht und Verhaltenssüchte)
Safer Gambling (www.safer-gambling.ch) (Auseinandersetzung mit Glücksspielverhalten)
Win Back Control (www.winbackcontrol.ch) (Ein Online Selbsthilfekurs)
Suchtprävention Aargau (www.suchtpraevention-aargau.ch/gluecksspiel/) (Hilfe zu Spielsucht)
Telefonische Beratungsstellen:
SOS Spielsucht (www.sos-spielsucht.ch/) (0800 040 080) (kostenlose, anonyme Helpline in vielen Sprachen)
Die Dargebotene Hand, (143) www.143.ch) (Berät Sie anonym und rund um die Uhr bei Spielproblemen)
Schuldenberatung:
Schuldenberatung Schweiz: https://schulden.ch/
Spielbeschränkungen
Geniessen Sie das Spielen im Casino und möchten Sie das gerne auch so beibehalten? Oder merken Sie, dass Ihr Spielverhalten sich gesteigert hat und Sie möchten wieder einen unbeschwerten Umgang damit finden?
Im Grand Casino Baden steht ein positives und unterhaltsames Spielverhalten im Vordergrund. Denken Sie sorgfältig und ehrlich über Ihre Grenzen und Ihr Verhältnis zum Glücksspiel nach. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, können Sie gerne unsere interne Sozialkonzept-Fachstelle kontaktieren.
Spiellimite festlegen
Legen Sie sich Spiellimiten pro Besuch fest und hören Sie auf, wenn Sie das Geld am Automaten oder beim Tischspiel eingesetzt haben.
Spielpausen
Es ist wichtig, regelmässige Pausen während dem Spielen einzulegen, um die Kontrolle über sich selbst und sein Budget zu behalten. Machen Sie bei uns an der Bar eine Pause und trinken Sie einen Kaffee oder Tee.
Spielsperren
Die Spielsperre gilt in der ganzen Schweiz für alle konzessionierten Spielbankenspiele in Casinos und im Internet sowie für landbasierte und online durchgeführte Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele und für von der interkantonalen Behörde bestimmte Grossspiele.
Die gesetzlichen Grundlagen zu Spielsperren werden im Bundesgesetz über Geldspiele (Art. 80 bis 82 BGS) und der Geldspielverordnung (Art. 84 und 85 VGS) festgelegt.
Freiwillige Spielsperre
Spielen Sie mehr als Sie sich leisten können? Vernachlässigen Sie soziale Kontakte oder Ihren Job aufgrund des Spielens? Oder möchten Sie einfach eine längere Spielpause einlegen?
Freiwillige Spielsperren sind ein wirksames Mittel zum Selbstschutz. Wir empfehlen zu Ihrer Unterstützung zusätzlich das Gespräch mit einer Fachperson. Mehr zu den Beratungsstellen finden Sie unter dem Menüpunkt "Beratungsstellen".
Bei uns haben Sie folgende Möglichkeiten, eine Spielsperre zu beantragen:
- via Formular: Senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Kopie eines gültigen, offiziellen Identitätsausweises (Pass, ID, CH-Aufenthaltsbewilligung oder CH-Führerausweis) an sok-fachstelle@grandcasinobaden.ch oder postalisch an
Grand Casino Baden
Sozialkonzept TC
Haselstrasse 2
5400 Baden
- via persönlichem Gespräch im Casino
Angeordnete Spielsperre
Als Casino sind wir verpflichtet, eine angeordnete Spielsperre auszusprechen, wenn wir wissen oder annehmen müssen, dass ein Gast:
- Überschuldet ist oder seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt
- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen und Vermögen stehen
- Spielsüchtig ist
Zudem wird eine Spielsperre angeordnet, wenn wir aufgrund von nicht eingereichten Unterlagen eine Sozialkonzeptabklärung nicht durchführen können (mehr Informationen zu den Abklärungen finden Sie unter dem Punkt "Prävention").
Spielsperre im Ausland
Spielsperren im Ausland müssen jeweils bei den entsprechenden Anbietern beantragt werden. Auf unserem Merkblatt oder auf der Website von "careplay" finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Sperrmöglichkeiten.
Spielsperrenaufhebung
Ein Antrag zur Aufhebung bei einer freiwilligen Spielsperre kann frühestens nach 3 Monaten gestellt werden. Eine angeordnete Spielsperre kann aufgehoben werden, wenn der Grund für die Spielsperre nicht weiter besteht. Der Antrag ist bei dem Casino oder bei der Lotteriegesellschaft einzureichen, welche die Sperre ausgesprochen hat.
Senden Sie uns dazu das Antragsformular zur Aufhebung einer Spielsperre zu. In das Aufhebungsverfahren muss eine kantonal anerkannte Fachstelle einbezogen werden.
Weitere Informationen über die Spielsperre können Sie diesem Merkblatt entnehmen.
Spielsperrenaufhebung
Ein Antrag zur Aufhebung bei einer freiwilligen Spielsperre kann frühestens nach 3 Monaten gestellt werden. Eine angeordnete Spielsperre kann aufgehoben werden, wenn der Grund für die Spielsperre nicht weiter besteht. Der Antrag ist bei dem Casino oder bei der Lotteriegesellschaft einzureichen, welche die Sperre ausgesprochen hat.
Senden Sie uns dazu das Antragsformular zur Aufhebung einer Spielsperre zu. In das Aufhebungsverfahren muss eine kantonal anerkannte Fachstelle einbezogen werden.
Weitere Informationen über die Spielsperre können Sie diesem Merkblatt entnehmen.